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Sissy Metzschke von SPUTNIK DEIN MORGEN

©MDR SPUTNIK

Eure Gebühren machen SPUTNIK möglich

Eure Gebühren machen SPUTNIK möglich

Mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland sorgen dafür, dass der Bildschirm nicht schwarz bleibt, wenn man auf der Fernbedienung die Eins oder die Zwei drückt und dass keine beklemmende Stille aufkommt, wenn am Radio MDR SPUTNIK oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Sender gewählt wird. Weder tägliche Formate wie SPUTNIK DEIN MORGEN noch Show-Highlights wie "Wetten, dass…" wären ohne die 5,52 Euro für Radio-Geräte, beziehungsweise 17,03 Euro für Radios und Fernseher möglich. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kümmert sich um die Verwaltung der Gebührenzahler.

Wer zahlt die Rundfunkgebühr?
Jeder der ein Radio, einen Fernseher oder ein neuartiges Rundfunkgerät wie internetfähige Computer oder Handys besitzt, zahlt GEZ. Jugendliche oder junge Erwachsene wie Azubis, Studenten oder Berufsanfänger, die noch bei ihren Eltern wohnen, sind von der Rundfunk-Gebühr ausgenommen, wenn sie noch nicht viel verdienen. Nur wer über dem Sozialhilfe-Regelsatz für Haushaltsangehörige von 278 Euro monatlich liegt, muss seinen Fernseher oder sein Radio anmelden. Ansonsten gelten sie als Zweitgeräte der Eltern, für die nicht extra bezahlt wird.

Wer seinen eigenen Haushalt führt, muss seine Geräte auf jeden Fall anmelden, kann sich aber eventuell von den Gebühren befreien lassen. Das gilt zum Beispiel für BAFöG-Empfänger oder auch Sozialhilfe-Empfänger. Wichtig: Die Gebührenbefreiung erteilt die GEZ. Auch wer schon vorab weiß, dass er keine Rundfunkgebühr zu zahlen braucht, muss einen "Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht" stellen. Diesem Formular legt ihr eine beglaubigte Kopie des BAFöG-Bescheides bei.

Nur einmal die Rundfunkgebühr zahlen die nichtehelichen Partnerschaften. Wer also mit seiner Freundin oder seinem Freund eine gemeinsame Wohnung hat, zahlt die GEZ einmalig für die gemeinsam genutzten Geräte, die anderen Radios oder Fernseher gelten dann als Zweitgeräte. Hat der Partner allerdings seine eigenen Rundfunkgeräte zum Beispiel in seinem Arbeitszimmer oder das Radio in seinem Auto, muss er sie selbst anmelden.

Anmelden kann man sich auf den Internetseiten der GEZ. Das geht entweder gleich online oder mit einem Antragsformular, das man sich herunterladen kann. Auch Informationen zur Gebührenbefreiung finden sich dort und wer sich dazu oder anderen GEZ-Themen beraten lassen will, kann eine kostenpflichtige Hotline anrufen: 0180-5016565 (14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).

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Gebühren, GEZ, Sputnik, service
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