SPUTNIK Multimedianews Apps, Gadgets und Web-News

22. Juni 2017, 15:31 Uhr

 SPUTNIK Multimedianews von Do, 22.06.2017

Amazon Prime: Jetzt auch mit "Prime Reading"

Nach Filmen (Prime Video) und Musik (Prime Music) bekommen Amazon Prime-Nutzer nun mit „Prime Reading“ auch kostenlos was zu lesen. Zur Auswahl stehen hunderte von E-Books - darunter auch zum Beispiel Bücher wie “Harry Potter und der Stein der Weisen“ oder Falladas “Kleiner Mann was nun?“, sowie Reiseführer und Sachbücher, außerdem die digitalen Ausgaben einiger Magazine sowie Comics wie “Star Wars“ oder “The Walking Dead“. Zum Lesen ist kein Kindle-Gerät erforderlich, es genügt die kostenlose Kindle-Lese-App für iOS und Android. Amazon Prime kostet 69 Euro pro Jahr.

Rundfunklizenz: Medienanstalt droht Gronkh mit Verfahren

Die Medienanstalt Nordrhein-Westfalen will nun auch von Erik “Gronkh“ Range, dass er für seinen Twitch-Kanal eine Rundfunklizenz beantragt. Wie auch schon bei “Pietsmiet TV“ von Peter Smits ist man der Auffassung, dass es sich um eine regelmäßige Sendung mit mehr als 500 Zuschauern handele und deshalb eine offizielle Zulassung benötigt werde. Gronkh hingegen ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass seine Twitch-Sendung eben nicht regelmäßig laufe. Außerdem müsse wohl eher Twitch eine Rundfunklizenz beantragen, er sei ja nur der Produzent. Die Landesmedienanstalt sieht das natürlich anders und hat jetzt mit einem aufsichtsrechtlichen Verfahren gedroht.

Lul.to: LKA Sachsen macht illegale E-Book-Plattform dicht

Die Cybercrime-Abteilung des LKA Sachsen hat die Wohnungen der Betreiber der E-Book-Plattform “lul.to“ durchsucht und drei Personen verhaftet. Auf der Plattform waren bis zu 160.000 E-Books ohne Kopierschutz zu durchschnittlich 23 Cent verhökert worden. Die Plattform, die 30.000 Nutzer hatte und sich selber als “größte deutsche Sammlung DRM-befreiter E-Books und Hörbücher im Netz“ bezeichnete, ist jetzt offline. Rund 30.000 Nutzer hatten dort billig Lese- und Hörstoff gekauft. Bei der Durchsuchung fand die Polizei neben rund 165.000 Euro in Form von Bargeld, Bitcoins und Bankguthaben auch 11 Terabyte an Daten, die jetzt ausgewertet werden sollen.

Eventim: Gebühr für Online-Tickets unzulässig

Die Ticket-Plattform Eventim darf für seine Online-Tickets zum Selberausdrucken keine pauschale Gebühr kassieren. Das hatte - nach dem Landgericht Bremen im letzten Jahr - nun in der Berufung auch das Oberlandesgericht Bremen geurteilt. Bisher hatte Eventim dafür 2,50 Euro verlangt. Gebühren dürften aber nur für tatsächlich verschickte Tickets gefordert werden - etwa für Porto. Allerdings muss das angemessen sein. So hatte Eventim im letzten Jahr für ACDC Tickets 29,90 Euro für Porto und Bearbeitung verlangt. Auch das sei nicht statthaft, so das OLG Bremen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsste Eventim alle noch nicht verjährten zu Unrecht erhobenen Entgelte zurückzahlen. Eventim könnte aber noch vor dem Bundesgerichtshof Revision einlegen.

Kurznews

+++ Wenige Tage vor dem Start hat das Oberverwaltungsgericht Köln die geplante Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt, da sie nicht mit EU-Recht vereinbar sei +++ Snap hat 200 bis 300 Millionen Dollar für das französische Startup Zenly bezahlt. Die App trackt die Standorte von Freunden und wurde bereits für die jugendlichen Snapchat-Nutzer integriert +++ Monster, die bei Pokemon Go mit Hilfe von Cheat-Tools gefangen wurden, werden ab sofort mit einer Slash-Brandmarke markiert. Außerdem sollen sie sich nicht mehr “so verhalten können, wie man es von ihnen erwarte“, so die Entwickler +++ Sega will seine alten Spieleklassiker kostenlos auf iOS und Android bringen. Wer 2,30 Euro zahlt, bekommt die Games dann werbefrei +++ Weil es noch Probleme mit dem Fingerabdruck-Scanner gibt, soll sich der Release des iPhone 8 angeblich auf Oktober oder November verschieben +++ Angela Merkel wird am 22. August erstmals die Gamescom eröffnen +++