Eröffnungstag der gamescom 2014 auf dem Messegelände in Köln-Deutz Stand und Präsentation des Internet-Unternehmens und Video-Portal twitch auf der gamescom 2014 in Köln.
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SPUTNIKer bei der Arbeit YouTubern droht das Aus!

30. März 2017, 18:02 Uhr

Ist ein Twitch-Channel ein Rundfunkangebot? Diese rechtliche Frage beschäftigt die Netzwelt. Für einige Channels könnte es das Aus sein.

Piet Smiet hat mit über zwei Millionen Abonnenten auf Youtube und regelmäßigen Let's Plays auf Twitch mittlerweile eine beachtliche Reichweite. Doch das könnte ihnen jetzt zum Verhängnis werden. Die "Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten", kurz ZAK, hat nämlich jetzt festgelegt: Der Twitch-Kanal PietSmietTV ist ein Rundfunkangebot.

Klingt nicht problematisch, ist es aber! Denn ein Rundfunkangebot braucht eine Rundfunk-Lizenz und eine Rundfunk-Lizenz kostet eine Menge Geld. Bis zum 30. April hat PietSmietTV jetzt Zeit, sich die Lizenz zu besorgen oder das Online-Programm muss eingestellt werden.

PietSmietTV könnte nur der Anfang sein

Diese Entscheidung der Landesmedienanstalt könnte nun auch viele andere Youtuber und VLogger treffen. Aber was ist denn überhaupt ein Rundfunkangebot? Der Rundfunkstaatsvertrag definiert Rundfunk unter anderem als audiovisuelles Programm mit redaktionellem Charakter, das von mehr als 500 Leuten empfangen werden kann. Das trifft auf viele Angebote zu.

Nicht der erste Fall

Die Diskussion, ob Online-Streams auch Rundfunkangebote sind, gibt es aber schon länger. Anfang des Jahres hat eine Bank die Handball-WM ohne Zulassung als Stream übertragen – die ZAK hat nach eigenen Aussagen hier beide Augen zugedrückt, möchte aber in Zukunft wohl eine striktere Linie fahren.

PietSmietTV wollen sich wehren

Ob es für andere Streaming und VLog-Angebote Folgen haben wird, ist bisher noch unklar. PietSmiet schätzen sich jedenfalls nicht als Rundfunkangebot ein und wollen sich gegen die Landesmedienanstalten wehren – so Piet in einer Stellungnahme auf YouTube:

Dieser Einschätzung schließen wir uns erstmal nicht an und gucken halt gerade mit wem wir zusammen arbeiten können, um das überprüfen zu lassen.

Und die Chancen stehen nicht schlecht, denn es gibt tatsächlich Gesetzeslücken. So könnte man um die Lizenz herumkommen, wenn man als Telemedien eingestuft wird. Und hier gibt es bisher noch keine klare Definition, was dazu gehört. Es heißt nur: Alles was nicht Rundfunk oder Telekommunikation ist sind Telemedien. Kurz gesagt: Es ist kompliziert!

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIKer bei der Arbeit | 29.03.17 | 09.40 Uhr