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BGH-Urteil: Heizkosten müssen nach Verbrauch berechnet werden
01.02.2012
Gerade bei der sibirischen Kälte, die uns draußen momentan die Gesichtszüge einfrieren lässt, freuen wir uns auf unsere kuscheligen Wohnzimmer. Reinkommen, Heizung aufdrehen, Füße hoch. Gute Gelegenheit übrigens, eure Heizkostenabrechnung zu überprüfen.
Heizkosten-Abrechnungen werden gerechter
Denn heute hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil entschieden, dass euch euer Vermieter nur die Kosten in Rechnung stellen darf, die ihr auch tatsächlich verbraucht habt.
Das heißt: eure Heizkosten werden nach dem Leistungsprinzip berechnet. Allerdings verlangen viele Vermieter noch immer eine Pauschale, die nach dem sogenannten Abflussprinzip veranschlagt wird. Und genau die ist ab heute rechtswidrig. Allerdings steht auf euren Heizkostenabrechnungen nicht, nach welchem Prinzip abgerechnet wird.
Bei Gas oder Fernwärme unbedingt Abrechnungen checken!
Pauschalen verlangen die Vermieter meistens bei der Versorgung mit leitungsbezogener Energie, also Gas und Fernwärme. Ist das bei euch der Fall, solltet ihr bei eurem Vermieter um Einsicht in die Originalabrechnungsunterlagen bitten. Das wird euch vor Ort, im Vermieterbüro erlaubt. Hier solltet ihr auch Kopien von den Abrechnungen anfertigen lassen und damit ab zum nächsten Büro des Mieterbundes.
Der Mieterbund hilft!
Hier sitzen Experten, die euch genau sagen können, nach welchem Prinzip eure Heizkosten abgerechnet werden. Stellt sich heraus, dass ihr nach dem nun rechtswidrigen Abflussprinzip zur Kasse gebeten werdet, müsst ihr die Rechnung nicht zahlen, sondern solltet um eine neue Abrechnung bitten.
Angst vor horrenden Nachzahlungen, wenn euch dann die neue Abrechnung ins Haus flattert, müsst ihr nicht haben. Weißt die neue Abrechnung ein Guthaben aus, muss euch der Vermieter die Kohle auszahlen. Verschlechtert ihr euch mit der genaueren Abrechnung, was kaum der Fall sein dürfte, dann kann der Vermieter keine Nachforderungen stellen.
Mehr zum Urteil des BGH erfahrt ihr im SPUTNIK Tagesupdate ab18 Uhr. Also, einschalten!







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