Das ist die richtige Antwort:

01. März 2018, 13:13 Uhr

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Hier die Auflösung:

FALSCH – Radfahrer sind von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der Autofahrer nicht betroffen. Nur dann, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung explizit als Verkehrszeichen angebracht ist.