Bist du ein Noob, einigermaßen fit oder der absolute Biker-Pro? Teste hier dein Fahrrad-Wissen!
Gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Fahrradfahrer? Ist ein Dynamo Pflicht? Und dürfen Radler eigentlich Einbahnstraßen ignorieren?
Teste hier dein Fahrrad-Wissen!
1. Ein Dynamo als Beleuchtungsmittel ist pflichtmäßig am Fahrrad anzubringen.
FALSCH – Seit Juli 2013 sind auch Akku- oder Batterielampen als Beleuchtung zugelassen.
2. Solang der Verkehr nicht behindert wird, ist nebeneinander Radfahren erlaubt.
WAHR – Ab einer Gruppe von 15 Personen sogar trotz Verkehrsbehinderung.
3. Fahrradfahrer dürfen Rechtsüberholen.
WAHR – Zwischen Autokolonnen und Bordstein darf rechts überholt werden (nicht zwischen zwei Autoreihen).
4. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist Radfahren eine Straftat, für die 1 Punkt in die Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen wird. Der Führerschein kann jedoch nicht entzogen werden.
FALSCH – Diese Straftat wird mit 3 Punkten in Flensburg bestraft. Außerdem kann die Polizei eine MPU anordnen, die bei Nichtbestehen zum Führerscheinverlust führt. Die zusätzliche Geldstrafe für das Vergehen liegt im Ermessen des Richters je nach Einzelfall.
5. Radfahrer haben auf Zebrastreifen Vorrang, genau wie Fußgänger.
FALSCH - Wenn Radfahrer Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen über den Zebrastreifen aber auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.
6. Die Radfahrt zur Arbeit kann steuerlich abgesetzt werden.
WAHR – Die Fahrt zur Arbeit kann man unabhängig vom Fahrzeugtyp steuerlich absetzen (sogar als Fußgänger!). Die Pauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer.
7. Auf offiziellen Straßen ist das Mitführen von Hunden von Fahrrädern aus verboten.
FALSCH – Hunde dürfen mitgeführt werden. Bedingungen: Die Leine darf nicht ums Handgelenk oder um den Lenken gewickelt sein. Außerdem sollte der Tierschutz beachtet werden (Dackel am Rennrad sei zu vermeiden).
8. Für Radfahrer gelten die gleichen allgemeinen inner- und außer örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Autofahrer.
FALSCH – Radfahrer sind von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der Autofahrer nicht betroffen. Nur dann, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung explizit als Verkehrszeichen angebracht ist.
9. Einbahnstraßen gelten auch für Radfahrer.
WAHR – Ausnahme: Zusatzschild, auf dem ein Rad abgebildet, ist mit dem Wort „frei“, dann beide Richtungen zulässig.
10. Zwischen zwei Autoreihen dürfen Fahrradfahrer nicht fahren.
FALSCH - Sie dürfen fahren, aber ausschließlich links überholen.
11. In einer Fußgängerzone mit dem Zusatzschild „Fahrräder frei“ dürfen Radfahrer uneingeschränkt fahren.
FALSCH – Radfahrer müssen in diesem Fall Schrittgeschwindigkeit fahren (4 bis 7 km/h).
12. Kinder müssen bis zum 8. Geburtstag auf dem Gehweg oder baulich getrennten Radwegen fahren.
Eine Fahrt auf der Straße ist auch unter Aufsicht nicht erlaubt.
WAHR – Begleitpersonen dürfen daher auch mit auf dem Gehweg fahren.
Das Thema im SPUTNIK Programm:SPUTNIKer am Morgen | 19.3.-01.06.18 | 6:00-10:00 Uhr