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Die wichtigsten Infos um Antrag & CoKleiner Waffenschein: Das sind die Fakten!

02. März 2016, 19:35 Uhr

Die Zahl der Anträge auf den Kleinen Waffenschein ist in den letzten Monaten gestiegen. Immer mehr Menschen wollen eine Waffe bei sich tragen, um sich im Ernstfall wehren zu können. Wir haben die gesetzlichen Regelungen für euch zusammengefasst.

Für welche Waffen gilt der Kleine Waffenschein?

Mit dem Schein dürft ihr sogenannte SRS-Waffen bei euch tragen, heißt Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Schreckschusswaffen besitzen ein Kartuschenlager und sind zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt. Reizstoffwaffen haben ein Patronen- oder Kartuschenlager und verschießen Reiz- oder andere Wirkstoffe und Signalwaffen sind zum Verschießen pyrotechnischer Munition bestimmt. Die Zulassung erteilt die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt. Als Erkennungszeichen tragen die Waffen dann die Buchstaben PTB in einem Kreis.

Wer darf eine solche Waffe tragen?

Ausschließlich Personen ab 18 Jahren. Außerdem muss der Antragsteller einen festen Wohnsitz nachweisen, zuverlässig und persönlich dafür geeignet sein. Heißt, wer vorbestraft ist, Probleme mit Drogen oder Alkohol hat oder Mitglied in einer verbotenen oder als verfassungswidrig erklärten Partei ist, hat keine Chance.

Wie beantragen?

Zuständig ist in der Regel die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes (Waffenbehörde), die eigene Antragsformulare anbietet. Für den Kleinen Waffenschein fällt eine Bearbeitungsgebühr ab 50 Euro an.

Was ist auch mit Schein verboten?

Die Waffe darf nicht in der Öffentlichkeit abgefeuert werden. Die Ausnahme: Eine Notwehr- oder Notstandssituation. Bei öffentlichen Veranstaltungen, also beispielsweise auf Demonstrationen, im Kino oder bei Fußballspielen darf man die Waffen auch mit Kleinem Waffenschein nicht dabeihaben.

Was ist sonst zu beachten?

  • Die Waffe muss verdeckt getragen werden.
  • Die Waffe darf nur mit Perso / Pass und Waffenschein getragen werden.
  • Waffe und Munition müssen getrennt voneinander und nicht zugriffsbereit transportiert werden.

Was rät die Polizei?

Wenn ein Laie sich bewaffnet, gibt das zwar erstmal für den ein besseres Gefühl. Allerdings kann das im Ernstfall zu einer zusätzlichen Gefahr werden. "Es ist eine absolute Stresssituation und man ist nur bedingt handlungsfähig", sagt Martina Baumgart vom Landeskriminalamt Hamburg. Deshalb, wenn möglich, lieber in einer bedrohlichen Situation die Straßenseite wechseln, so tun, als würde man telefonieren, laut sein (z.B. mit Trillerpfeife) oder Andere konkret um Hilfe bitten.

MDR SPUTNIK ist eine Produktion des Mitteldeutschen Rundfunks