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SPUTNIKer am Nachmittag7 Fahrradmythen, dir wir aufklären müssen

19. März 2018, 11:28 Uhr

Um das Fahrrad ranken sich ganz schön viele Mythen und Halbwahrheiten. Aber was steckt eigentlich dahinter?

Endlich bekommst du Antworten auf die wichtigsten Fragen des Radler-Lebens.

Mythos 1: Radfahren kann zu Impotenz führen

Ja, wer falsch auf dem Fahrrad sitzt, kann Erektionsstörungen bekommen.

Entscheidend ist die Sattelhöhe! Wenn die nicht richtig eingestellt ist, lastet zu viel Gewicht auf dem Penis und verhindert eine gesunde Durchblutung.

Stimmt!

Es gibt aber eine einfache Lösung dafür: Sattelhöhe korrekt einstellen!

Dafür setzt Mann sich auf das Rad und stellt die Ferse auf das ganz unten stehende Pedal. Das Knie sollte jetzt durchgedrückt sein. Auch hilfreich: Beim Fahren ab und zu aufstehen, damit nichts gequetscht wird.

Mythos 2: Wer betrunken Rad fährt, verliert seinen Führerschein

Tatsächlich kommt es darauf an, wie betrunken man ist. Erst ab 1,6 Promille wird das Radeln zum Gesetzesbruch. Die Strafe ist dann ganz schön hart.

Du kannst angeklagt werden und musst den Idiotentest über dich ergehen lassen. Das betrifft dann natürlich auch deinen Auto-Führerschein.

Abgesehen davon kann es lebensgefährliche Konsequenzen haben, wenn man sich betrunken auf den Sattel schwingt.

Stimmt!

Mythos 3: Mit Kopfhörern fahren ist gefährlich

Nein, Musikhören beim Radfahren führt nicht automatisch zu mehr Unfällen.

Verkehrsrechtlich ist es erlaubt. Allerdings nur, wenn die Lautstärke passt. Wenn du von einem Polizisten angesprochen wirst und nicht reagierst, weil die Musik zu laut ist, können 10€ Bußgeld fällig werden.

Deine Playlist solltest du aussuchen, bevor du losfährst, denn ein Smartphone in der Hand während der Fahrt ist nicht nur gefährlich, sondern kostet auch 25€.

Stimmt nicht!

Mythos 4: Radwege müssen benutzt werden

Nur Radwege mit einem blauen Radwegschild - müssen benutzt werden.

Alle anderen Radwege sind nur ein Angebot. Gehwege gehören übrigens nicht dazu! Hier dürfen nur Kinder fahren.

Stimmt nicht!

Mythos 5: Beim Abbiegen muss der Arm die ganze Zeit ausgestreckt sein

Vor dem Einordnen auf die richtige Abbiegespur gehört der Arm raus. Nach dem Einordnen darf er aber wieder runter.

Während des Abbiegens verlangt keiner einen wackeligen Drahtseilakt von euch. Lasst der Sicherheit zuliebe also besser beide Hände am Lenker.

Stimmt nicht!

Außerdem ist der Schulterblick Pflicht. Vor und nach dem Einordnen.

Mythos 6: Fahrrad fahren kann man von der Steuer absetzen

Das gilt für alle anderen Transportmittel - vorausgesetzt natürlich, sie bringen dich zur Arbeit.

Die Steuer-Pauschale für den Arbeitsweg beträgt übrigens 0,30 pro Entfernungskilometer.

Stimmt!

Mythos 7: Alle Fahrräder müssen einen Dynamo haben

Früher war das so, seit Juli 2013 sind auch Batterie- und Akkulampen erlaubt. Hauptsache du bist gut sichtbar, wenn du mit dem Rad fährst.

Stimmt nicht!

Das Thema im SPUTNIK Programm:SPUTNIKer am Nachmittag | tt.mm.jj | xx:xx Uhr

MDR SPUTNIK ist eine Produktion des Mitteldeutschen Rundfunks