SPUTNIK Dein Tagesupdate Wegen Urheberrechtsreform: Sind Memes bald Geschichte?

Im Rechtsausschuss der Europäischen Union ist heute eine Vorentscheidung für Reformvorschläge des Urheberrechts gefallen. Das Ergebnis ist ein Rückschlag für alle, die sich für ein freies Internet einsetzen.

Das Urheberrecht stammt ursprünglich aus einer Zeit, in der an das Internet noch nicht zu denken war und soll Schöpfern von Schriftwerken, Bildern oder Skultpuren das Recht an ihren Werken sichern. Durch die Entwicklung des Internets und digitaler Geschäftsmodelle muss das Recht an die heutige Zeit angepasst werden. Daher hat der Rechtsausschuss im EU-Parlament am Mittwoch zwei Reformvorschläge für das Urheberrecht gebilligt, in denen es explizit ums Netz geht:

1. Einführung von Upload-Filtern

Der Ausschuss stimmte für den Vorschlag von verpflichtenden Uploadfiltern für Internetplattformen. Das heißt ganz konkret: Jeder Inhalt, der bei YouTube, Facebook und Co. hochgeladen wird, wird im Vorfeld geprüft und auf Urheberrechtsverletzung untersucht. Es wird also gecheckt, ob ihr das Bild, den Song oder was auch immer ihr hochladet nicht von irgendwoher geklaut habt. Damit soll also eine massenweise Missachtung des Urheberrechts verhindert werden.

Was ist das Problem daran?

Kritiker dieses Vorschlags bringen in erster Linie zwei Gegenargumente. Zum einen sind es in der Regel automatisierte Systeme, die die Uploads überprüfen. YouTube setzt solche bereits ein. Diese funktionieren (noch) sehr schlecht, weshalb auf YouTube permanent Inhalte völlig zu Unrecht gefiltert und gelöscht werden. Daher ist auch von "Zensurmaschinen" die Rede und ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung droht.

Ein weiterer Kritikpunkt lautet: Uploadfilter bedeuten das Ende für viele Kommunikationsformen im Netz, wie zum Beispiel Memes. Die Bilder stammen oft aus Filmen oder anderem geschützten Material, die dann mit Sprüchen versehen werden und viral gehen. Diese Art des Remixes wäre dann verboten und ein Stück Netzkultur würde sterben.

2. EU-weites Leistungsschutzrecht

Nachdem das Leistungsschutzrecht in Deutschland gescheitert ist, steht es nun auf der EU-Ebene kurz bevor. Das Gesetz besagt im Wesentlichen, dass eine Gebühr an Verleger und Autoren fällig wird, wenn Google, Facebook und Co. auf Artikel verlinken und dafür Snippets, bzw. Linkvorschauen verwenden. In diesen sind Überschrift und ein kurzer Teasertext zu lesen. Bereits diese kurzen Passagen seien urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach verwendet werden.

Was ist das Problem daran?

Auch hier bemängeln Kritiker wieder, dass die Kommunikationsfreiheit im Netz beeinträchtigt wird. Wie soll ich denn interessante Inhalte beim Googlen finden, wenn mir nicht mal mehr die Überschriften zu den jeweiligen Beiträgen angezeigt werden? Wahrscheinlicher ist es, dass Google auf seine Snippets und Google News in der EU verzichten wird und Facebook und Co. auch keine Linkvorschauen mehr anzeigen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass nur die großen Verlage davon profitieren, da diese die Macht über die Verwertungsgesellschaften haben, an die solche Gebühren gezahlt werden.

Wie geht's jetzt weiter?

Nach der Abstimmung im Rechtsausschuss muss demnächst das EU-Parlament über die Reformvorschläge abstimmen. Da besonders die Upload-Filter für große Aufregung sorgen, könnten die Parlamentarier dem Ergebnis des Rechtsauschusses nicht folgen und anders abstimmen. Eine solche Abstimmung könnte bereits Anfang Juli erfolgen. Es bleibt also spannend.

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIK Dein Tagesupdate | 20.06.18 | 18:10 Uhr