Fragen und Antworten Was du über das NetzDG wissen musst

09. Januar 2018, 21:16 Uhr

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hassrede in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter eindämmen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

In sozialen Netzwerken wurde immer ungenierter gepöbelt, bedroht und gehetzt. Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sollen große Netzwerke wie Facebook, YouTube oder Twitter rechtswidrige Inhalte jetzt zuverlässiger und schneller von ihren Seiten entfernen als bisher.

Facebook und Co. waren auf Grundlage des Telemediengesetzes zwar schon vor dem NetzDG dazu verpflichtet, strafbare Inhalte zu entfernen. Sie kamen dem aber nach Ansicht des Justizministeriums nicht ausreichend nach.

Wozu sind die sozialen Medien verpflichtet?

Die großen Netzwerke müssen "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte binnen 24 Stunden löschen. Für "rechtswidrige" Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen. Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, selbst aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Sie müssen lediglich auf Meldungen von außen reagieren.

Was sind "rechtswidrige Inhalte"?

Das Gesetz bezieht sich auf 20 Tatbestände des Strafgesetzbuches. Die Bandbreite reicht von Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86) bis zur Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269).

Große Fallzahlen sind etwa zu erwarten bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung (§§ 185 bis 187) sowie bei Bedrohung (§ 241) oder Volksverhetzung (§ 130).

Zu rechtwidrigen Inhalten zählen aber auch Kinderpornographie (§ 184b) oder Gewaltdarstellungen (§ 131).

Was sind "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte?

Ein Inhalt ist laut Justizministerium dann offensichtlich strafbar, "wenn zur Feststellung der Strafbarkeit keine vertiefte Prüfung erforderlich ist". Unklar ist, wer darüber entscheidet, ob eine vertiefte Prüfung notwendig war oder nicht.

Welche sozialen Netzwerke sind betroffen?

Das Gesetz nimmt soziale Netzwerke in die Pflicht, die mindestens zwei Millionen registrierte Nutzer haben. Dazu zählen in Deutschland etwa Facebook, YouTube, Twitter und Snapchat. Nicht betroffen sind auf jeden Fall berufliche Netzwerke wie Xing und Linkedin. Journalistische Internetseiten sowie Messenger wie Whatsapp sind ebenfalls ausgeschlossen.

Was geschieht, wenn Inhalte zu Unrecht gemeldet werden?

Wer Inhalte fälschlicherweise meldet, hat keine Sanktionen zu erwarten. Das ermöglicht jedoch auch den Missbrauch. Kritiker fürchten, dass sich etwa politische Aktivisten regelrechte "Meldeschlachten" liefern könnten.

Welche Rechte haben diejenigen, die angeblich rechtswidrige Inhalte veröffentlicht haben?

Die Netzwerke werden die Betroffenen bei schwierigen Fällen wahrscheinlich um Stellungnahmen bitten. Die Urheber können zudem die Entscheidungen anfechten. Dann wären wiederum die Rechtsabteilungen der Netzwerke am Zug.

Eindeutig ist dies alles aber nicht geregelt. Die genaue juristische Lage wird wohl in Präzedenzfällen geklärt werden müssen.

Schränkt das Gesetz die Meinungsfreiheit ein?

Nach Meinung zahlreicher Kritiker ist das Gesetz ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Netzaktivisten, Zeitungsverleger und Journalistenorganisationen befürchten, dass die Betreiber von sozialen Netzwerken angesichts der hohen Bußgelder dazu neigen werden, im Zweifelsfall einmal zu viel als einmal zu wenig zu löschen. Von "Overblocking", also dem übermäßigen Blockieren von Inhalten, ist die Rede.

Juristen sehen vor allem die kurzen Fristen kritisch, die von den Plattformbetreibern eingehalten werden sollen. Die Mitarbeiter der Unternehmen müssten Entscheidungen treffen, die selbst für spezialisierte Gerichte nicht leicht zu treffen seien.

Das Justizministerium betont hingegen, dass die Betreiber von sozialen Netzwerken auch vorher schon die Pflicht gehabt hätten, strafbare Inhalte spätestens nach Inkenntnissetzung zu löschen oder zu sperren. Das neue Gesetz solle lediglich dafür sorgen, dass sie dieser Pflicht nachkommen. Die Meinungsfreiheit schütze keine strafbaren Äußerungen.

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIK Tagesupdate | 08.01.18 | 18:40 Uhr