SPUTNIK Tagesupdate Das ändert sich beim Online-Banking

16. November 2017, 21:38 Uhr

Du hast einen dicken Brief von deiner Bank bekommen? Keine Sorge, wahrscheinlich sind das nur die neuen Regelungen für den europäischen Zahlungsverkehr. Am 13. Januar 2018 treten sie in Kraft.

Ab dem 13. Januar 2018 gilt für alle europäischen Kreditinstitute die PSD2, eine neue Zahlungsrichtlinie der Europäischen Kommission. Vor allem die Sicherheit bei digitalen Bankengeschäften soll dadurch erhöht werden. Viele Banken informieren ihre Kunden jetzt schon über die anstehenden Änderungen.

Darauf musst du dich ab 2018 einstellen:

1. Paypal wird sicherer

Bisher gilt: Wer bei Onlinekäufen Drittanbieter wie Paypal mit einer Überweisung beauftragt, ist rechtlich von Seite der Bank nicht abgesichert und muss im Schadensfall selbst haften. Ab Januar sind solche Drittanbieter gesetzlich anerkannt und unterliegen der Bankenaufsicht - das bedeutet mehr Sicherheit für Kunden. Das gilt für alle Drittanbieter von Zahlungsleistungen.

2. Die Haftungsgrenze bei Kreditkarten wird gesenkt

Verliert man seine Kreditkarte oder wird sie gestohlen, musste man bis zu einem Wert von 150 Euro haften. Diese Haftungsgrenze wird auf 50 Euro gesenkt.

3. Es gibt keine TAN-Listen mehr

Zumindest nicht auf dem Papier. Bis Januar 2018 sollen TAN-Verfahren nur noch digital ablaufen - entweder per SMS oder mit einem TAN-Generator der Bank.

4. Der Kunde muss bei Reservierungen zustimmen

Man macht sich selten große Gedanken darüber, dass man bei Hotel- oder Autoreservierungen seine Kreditkartendetails angeben muss - ohne zu wissen, dass die jeweilige Firma einen Betrag auf der Kreditkarte "reserviert". In Zukunft darf das nur noch passieren, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.

5. Banken müssen Auskunft geben

Bei der Fehlleitung einer Überweisung müssen Banken alle Informationen über den Empfänger nach einer schriftlichen Anfrage herausgeben.

6. Banken müssen zurückerstatten

Falsch abgebuchte Beträge durch nicht autorisierte Lastschriftverfahren oder Kartenzahlungen müssen zukünftig von Banken zurückerstattet werden. Einzige Ausnahme: Die betroffene Bank äußert einen begründeten Betrugsverdacht.

7. Für alle Überweisungen die gleichen Regeln

Solang eine Überweisung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt, gelten für sie auch dann dieselben Regelungen, wenn sie in einer Fremdwährung wie zum Beispiel US-Dollar ausgeführt wird. Vorher liefen solche Transaktionen nicht unter dem europäischen Zahlungsdienstrecht.

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIK Tagesupdate | 16.11.17 | 18:20 Uhr