Debatte um das Sexualstrafrecht Was gilt das "Nein" der Frau?

13. Juni 2016, 18:03 Uhr

Im Netz gibt es ein Video von Ex-GNTM-Kandidatin Gina-Lisa Lohfink. Es zeigt sie, wie sie Sex mit zwei Männern hat. Und es zeigt, wie sie mehrfach „Hör auf" sagt. Die Männer hat sie wegen Vergewaltigung angeklagt, verurteilt wurden die aber nicht.

Darf Mann sich einfach nehmen, was er will, nur weil Frau unter Schock steht? Weil sie Angst hat und deshalb nicht laut um Hilfe rufen kann. Weil sie betäubt wurde und sich deshalb doch nicht wehrt? Das deutsche Sexualstrafecht sagt: ja. Wie bitte?

Muss sich der Ladeninhaber mit dem Dieb prügeln?

Kurz gesagt: Das Nein einer Frau gilt nichts, wenn es um Sex geht. Eine Frau muss sich gewehrt haben oder mit Gewalt, einer Drohung oder durch die Ausnutzung einer schutzlosen Lage dazu gezwungen werden. Diese Einschränkung für eine Straftat ist schon, na sagen wir...speziell. Wenn ich in einem Geschäft was klaue, muss sich der Verkäufer ja auch nicht mit mir prügeln, um zu zeigen, dass er das jetzt nicht wollte.

Und es kommt noch schärfer: Die Frau, die sich nicht wehrt, ist nach der jetzigen Gesetzeslage selber schuld. Das hat heute im ARD Morgenmagazin auch Familienministerin Schwesig betont.

Das geht so weit, dass zum Beispiel eine Frau, die schwanger ist und von ihrem Partner gegen ihren Willen zum Sex gezwungen wird - unter Weinen, Betteln Flehen, aufzuhören - vom Richter hört, sie hätte sich Hilfe beim Nachbarn holen müssen.

Wer muss wem was beweisen?

Die Forderung, dass ein „Nein" reichen muss, um ungewollten Sex zu verhindern, gibt es schon seit den 90er Jahren - eine lange Zeit. Aber der Grund dafür zu sagen, dass ein Nein nicht reicht, ist ja auch, dass es sich nicht nachweisen lässt. Es gilt in Deutschland der oberste Grundsatz: Unschuldig bis zum Beweis der Schuld. Das ist auch wichtig und richtig. Und beim Sex sind in der Regel nur zwei Beteiligte Zeugen. Wenn einer von den beiden beschuldigt ist, wird er nicht unbedingt gegen sich selbst aussagen. Aber das Video von Gina-Lisa zeigt ja auch: Selbst wenn das Nein beim Sex auf Video festgehalten ist, handelt es sich vor Gericht um keine Sexualstraftat. Und das darf ja nun wirklich nicht sein.