Kanzlercheck-Wahl-ABC (Grafik)
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Das Wahl-ABC

22. August 2017, 09:30 Uhr

Am 24. September 2017, dem letzten Sonntag im September, wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt.  Wir erklären die die wichtigsten Begriffe zur Wahl.

Abgeordneter

Abgeordnete werden von den Wahlberechtigten in das Parlament gewählt und sollen dort die Interessen des Volkes vertreten. Sie sind in ihrer Arbeit nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden und arbeiten nach ihrem Gewissen. In der Praxis steht dem der Fraktionszwang entgegen, der ein einheitliches Abstimmungsbild einer Fraktion gewährleisten soll.

In Deutschland kann jeder Abgeordneter werden, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und in einem Wahlvorschlag zugelassen wird.

Ausgleichsmandat

Mit Ausgleichsmandaten wird gewährleistet, dass die Sitzverteilung im Bundestag auch dem Zweitstimmenanteil des Wahlergebnisses entspricht. Gewinnt eine Partei sehr viele Direktmandate, kann es passieren, dass sie mehr Abgeordnete ins Parlament senden kann, als ihr prozentual (laut Zweitstimmenanteil) zustehen. Dieses Ungleichgewicht wird mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien ausgeglichen.

Auszählung

Die Wahllokale schließen Punkt 18 Uhr am Wahltag. Direkt im Anschluss werden die abgegebenen Stimmen vom Wahlvorstand und den Wahlhelfern ausgezählt. Die Auszählung ist öffentlich. Der Wahlvorstand meldet das Ergebnis an den Bundeswahlleiter.

Bewerber

Generell kann jeder deutsche Staatsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist und das passive Wahlrecht besitzt, zur Bundestagswahl kandidieren. Allerdings nur in einem Wahlkreis bzw. nur auf einer Landesliste eines Bundeslandes.

Die Bewerber unterscheiden sich in Wahlkreisbewerber (Direktkandidaten) und Bewerber einer Landesliste einer Partei oder Wählervereinigung.

Die Direktkandidaten werden im Voraus auf einer Mitgliederversammlung oder ähnlichem bestimmt und am Tag der Wahl mit der Erststimme gewählt. Doch auch parteilose Bewerber sind möglich. Um für die Wahl zugelassen zu werden, müssen diese 200 Unterschriften von Wahlberechtigten im entsprechenden Wahlkreis sammeln.

Wahlkreisbewerber, die die Mehrheit in ihrem Wahlkreis bekommen haben, ziehen direkt in den Bundestag ein, gehen nicht über Los und ziehen keine 4.000€ ein.

Bewerber einer Landesliste werden im Vorfeld  auf einer Delegiertenkonferenz bzw. einem (Landes-) Parteitag aufgestellt.  Wie viele Bewerber von der Landesliste in den Bundestag einziehen, hängt davon ab, wie viel Prozent der Zweitstimmen eine Partei bei der Wahl bekommt.

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht die Möglichkeit hat, zur Urne zu gehen, kann auch im Vorfeld per Brief abstimmen. Dafür kannst du entweder das Formular auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und die Briefwahl beantragen oder die Unterlagen bei der Wahlbehörde schriftlich (formlos) oder persönlich einfordern und zuschicken lassen.

Wenn ihr die Unterlagen bekommen habt, füllt ihr den Stimmzettel aus und steckt ihn in den Wahlumschlag. Dort hinein kommt auch die eidesstattliche Versicherung, dass du den Stimmzettel wirklich selbst ausgefüllt hast. Der Wahlumschlag wiederum kommt in den Wahlbriefumschlag. Dieser muss rechtzeitig zur Wahlbehörde geschickt werden. Also spätestens am Donnerstag vor der Wahl. Zu spät eingegangene oder unvollständig ausgefüllte Unterlagen werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Briefwahl heißt es übrigens auch, wenn du im Vorfeld direkt in der Wahlbehörde dein Kreuz machst. In dem Fall sparst du dir den Weg über die Post.

Bundestag

Der Bundestag in Berlin ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er wird direkt vom Volk gewählt und verfügt gesetzlich über 598 Sitze. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die Sitzanzahl aber variieren. Aktuell gibt es 631 Sitze im Bundestag.

Im Bundestag wird über aktuelle Themen debattiert und über Gesetze abgestimmt. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung sowie die Bewilligung des Staatshaushalts.

Bundeswahlleiter

Ob bei der Bundestagswahl alles seine Richtigkeit hat, wird vom Bundeswahlleiter überprüft. Außerdem checkt er die Satzungen der Parteien, ob diese mit dem Parteiengesetz konform sind und hat ein Auge darauf, dass die Listen und Wahlvorschläge ihre Ordnung haben.

In Deutschland hat traditionell der Präsident des Statistischen Bundesamtes diese Position inne. Seit Oktober 2015 liegt diese Aufgabe bei Dieter Sarreither. Er und sein Stellvertreter werden vom Bundesinnenminister auf unbestimmte Zeit benannt.

Direktmandat

Der Wahlkreisbewerber, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, bekommt das Direktmandat und zieht in den Bundestag ein. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los des Kreiswahlleiters, wer den Sitz bekommt.

Endergebnis

Siehe Wahlergebnis

Erststimme

Mit der Erststimme wählt man bei der Bundestagswahl direkt einen Abgeordneten (Direktmandat) für den Bundestag. Daher wird diese Stimmabgabe auch als Persönlichkeitswahlrecht bezeichnet. Übrigens: Erst- und Zweitstimme sind nicht aneinander gekoppelt. Wer mit der Erststimme einen Kandidaten von Partei X wählt, kann mit der Zweitstimme natürlich trotzdem Partei Y wählen.

Fraktion, Fraktionsvorsitzender, Fraktionsgeschäftsführer

Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten in einem Parlament, die sich zusammengeschlossen haben, um ihre gemeinsamen Interessen durchzusetzen. Im Normalfall gehören die Mitglieder einer Fraktion auch der gleichen Partei an. Das muss aber nicht sein, wie zum Beispiel die Fraktion der Parteien CDU und CSU zeigt, die sich seit Jahren im deutschen Bundestag zusammengeschlossen haben.

Jede Fraktion wählt einen Vorsitzenden, der sie im Parlament und in der Öffentlichkeit vertritt. Außerdem ist er für den inhaltlichen Zusammenhalt der Fraktion verantwortlich. Sein wichtigster Mitarbeiter ist der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion. Er bereitet Sitzungen der Fraktion vor und sorgt vor wichtigen Abstimmungen dafür, dass alle Abgeordneten anwesend sind.

Fünf-Prozent-Hürde

Die Fünf-Prozent-Hürde sagt aus, dass eine Partei wenigstens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen haben muss, um eine Fraktion im Bundestag zu stellen. Dies gilt allerdings nicht für Direktmandate. Diese ziehen auf jeden Fall ins Parlament ein, auch wenn ihre Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte.

Diese Regelung wurde nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt und soll verhindern, dass unzählige kleine Parteien in den Bundestag kommen. Denn dies macht die Bildungen von Mehrheiten und das Regieren deutlich schwerer.

Grundsätze zur Wahl

In unserem Grundgesetzt ist festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten für den Deutschen Bundestag allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein müssen.

  • Allgemein: Das Wahlrecht gilt allgemein und grundsätzlich für alle deutschen Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind.

  • Unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler wählen ihre Kandidaten direkt. Es gibt in Deutschland keine Wahlmänner (wie zum Beispiel in den USA), denen man seine Stimme überträgt.

  • Frei: Die Wählerinnen und Wähler sind frei in ihrer Entscheidung. Niemand darf Druck auf sie ausüben.

  • Gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, egal ob arm oder reich, Praktikant oder Unternehmer.

  • Geheim: Man muss niemandem Auskunft geben, wen man gewählt hat. Daher gibt es auch Wahlkabinen und Wahlurnen.

Hochrechnung:

Um erste Ergebnisse möglichst schnell präsentieren zu können, werden in einigen ausgewählten Wahlbezirken die Stimmen möglichst schnell ausgezählt. Dieses Ergebnis wird dann für die gesamte Wahl hochgerechnet. Je mehr Stimmen ausgezählt wurden, desto dichter liegt die Hochrechnung am Endergebnis. Die Hochrechnung ist nicht zu verwechseln mit der Prognose, die ab 18 Uhr über die Bildschirme flimmert.

Kandidaten

Siehe Bewerber

Landesstimme

Siehe Zweitstimme

Legislaturperiode

Als Legislaturperiode wird die Dauer bezeichnet, für die Abgeordnete in ein Parlament gewählt werden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und beginnt mit der ersten Zusammenkunft des neuen Bundestags. Diese muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl stattfinden.

Eine Legislaturperiode für den Bundestag beträgt vier Jahre. Wenn das Parlament z.B. wegen eines Misstrauensvotums aufgelöst werden muss, müssen vorgezogene Neuwahlen angesetzt werden. Auch für das dann gewählte Parlament beträgt die Legislaturperiode wieder vier Jahre. In den Bundesländern hingegen beträgt die Legislaturperiode fünf Jahre mit der Ausnahme von Bremen. Dort sind es vier Jahre.

Listenstimme

Siehe Zweitstimme

Mandat

Das Wort stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Auftrag“ oder „Weisung“. Dementsprechend hat ein Bewerber, wenn er gewählt wird, den Auftrag, im Interesse seiner Wählerschaft zu handeln und diese zu vertreten. Er ist dann der Mandatsträger.

Nachwahl (Wiederholungswahl, Ersatzwahl)

Es gibt zwei denkbare Szenarien, wenn eine Nachwahl erforderlich ist. Entweder kann die Wahl nicht zum geplanten Termin stattfinden, z.B. wegen einer Naturkatastrophe oder einer der Bewerber stirbt unmittelbar vor der Wahl. Im ersten Fall muss die Wahl im betroffenen Wahlkreis innerhalb von drei Wochen nachgeholt werden, im zweiten Fall sind es sechs Wochen.

Dem gegenüber steht die Wiederholungswahl, die dann erforderlich ist, wenn eine Wahl für ungültig erklärt worden ist. Dies muss innerhalb von 60 Tagen passieren.

Nachrücker

Scheidet ein Abgeordneter aus, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, rückt der Bewerber nach, der auf der Liste der Partei oder Wählervereinigung steht und noch nicht berücksichtig wurde. Ist die Liste erschöpft, dann bleibt der Platz im Bundestag frei.

Personalisierte Verhältniswahl

Bei einer personalisierten Verhältniswahl wird ein Teil der Abgeordneten über die Direktwahl in den Wahlkreisen ermittelt und der andere Teil über die Zweitstimme. Die Erststimme macht dabei den personalisierten Teil der Wahl aus.

Prognose

Prognosen am Abend der Wahl liefern erste Zahlen die grob dem Endergebnis entsprechen. Die Zahlen werden ermittelt durch Befragung der Wähler, direkt nachdem sie das Wahllokal verlassen haben. Im Gegensatz zur Hochrechnung bezieht sich die Prognose nicht auf tatsächlich ausgezählte Stimmen.

Sitzverteilung bei Verhältniswahl

Welche Partei wie viele Sitze im Bundestag bekommt, wird über die Zweitstimme entschieden. Dabei werden nur die Parteien berücksichtigt, die es über die Fünf-Prozent-Hürde geschafft haben. Die Sitzanzahl wird dann nach einem mathematischen Verfahren entsprechend des Zweitstimmenanteils errechnet. Die Direktmandate werden mit der Gesamtzahl der zustehenden Mandate verrechnet.

Ein Beispiel: Partei X stehen laut Zweitstimmen 100 Sitze im Parlament zu. In der Wahl konnten 50 Bewerber von Partei X ihren Wahlkreis und das damit verbundene Direktmandat gewinnen. Die restlichen 50 Plätze werden über die Listenplätze vergeben. Sollte Partei X im gleichen Fall allerdings 150 Direktmandate gewinnen, hat sie 50 Sitze mehr als ihr eigentlich zustehen. Dieses Missverhältnis zu den Zweitstimmen wird mit Ausgleichsmandaten wieder zurechtgerückt.

Stimme

Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen bei der Bundestagswahl. Die Erststimme ist für die Wahl des Direktkandidaten im Wahlkreis. Die Zweitstimme ist für die Partei und bestimmt über Sitzverteilung im Bundestag. Die Stimmabgabe wird eindeutig durch Ankreuzen gekennzeichnet. Wenn nicht zweifelsfrei erkennbar ist, welchem Bewerber, oder welcher Partei das Kreuz gilt oder wenn zu viele Kreuze gemacht wurden, dann ist die Stimme ungültig.

Stimmzettel

Der Stimmzettel bei der Bundestagswahl besteht aus zwei Bereichen. Links findet sich eine Liste mit allen zugelassenen Bewerbern für das Direktmandat des Wahlkreises. Auf der rechten Seite befindet sich die Landesliste mit den Parteien, die zur Wahl stehen sowie den ersten fünf Bewerbern. Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn:

  • er nicht amtlich hergestellt wurde oder für eine andere Wahl oder einen anderen Wahlkreis gültig ist,
  • er keine gültige Stimmen enthält oder leer abgegeben wurde,
  • mehr als ein Direktkandidat oder mehr als eine Partei angekreuzt wurden,
  • der Wahlberechtigte Anmerkungen, seinen Namen oder sonstige Notizen auf den Stimmzettel schreibt
  • komplett durchgestrichen wurde,
  • Zusätze, Vorbehalte oder sonstige Mängel aufweist.

Wenn ein Wähler zwei Kreuze bei den Direktkandidaten macht, aber nur eins bei der Zweitstimme, dann ist die Zweitstimme gültig. Andersherum gilt das Gleiche.

Überhangmandat

Überhangmandate entstehen dann, wenn Parteien durch Direktmandate mehr Sitze im Parlament bekommen, als ihnen nach den Zweitstimmen proportional zustehen. Die Parteien hätten dadurch mehr Sitze im Bundestag. Dieser Missstand wird durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien wieder beglichen. Dadurch kann es passieren, dass die Anzahl der Sitze die vorgesehenen 598 Plätze deutlich überschreitet. 

Wahlbenachrichtigung

Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung per Post. Auf dieser ist der Wahlraum vermerkt, das Datum der Wahl und die Adresse des Wahlberechtigten sowie seine Nummer im Wählerverzeichnis. Auf der Rückseite findet sich das Formular, um eine Briefwahl zu beantragen. Es kann vorkommen, dass dich die Wahlbenachrichtigung nicht erreicht, zum Beispiel weil du vor der Wahl umgezogen bist. Dann kannst du den Fall von der zuständigen Gemeindebehörde prüfen lassen. Für den Wahltag ist die Wahlbenachrichtigung allerdings nicht erforderlich, solange du deinen gültigen Personalausweis dabei hast. Aber Das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung beschleunigt das Verfahren im Wahllokal, weil du schneller identifiziert werden kannst und geprüft werden kann, ob du im richtigen Wahllokal bist.

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung gibt an, wie viele der Wahlberechtigten auch tatsächlich zur Wahl gegangen sind. In Deutschland gibt es keine Mindestquote für die Wahlbeteiligung, damit sie für gültig erklärt wird.

Wahlergebnis

Beim Wahlergebnis wird zwischen dem vorläufigen Ergebnis und endgültigen Ergebnis unterschieden. Das vorläufige Wahlergebnis liegt in der Regel meist am Abend oder in der Nacht nach der Wahl vor. Die einzelnen Wahlergebnisse aus den Kreisen werden an den Landeswahlleiter ermittelt, der diese wiederum an den Bundeswahlleiter weitergibt. Dieser fügt alle Ergebnisse zusammen und ermittelt daraus das vorläufige Endergebnis.

Endgültig wird das Wahlergebnis erst, wenn alle Wahlniederschriften von sämtlichen Instanzen vom Bundeswahlleiter geprüft worden sind und nach Ablauf der Anfechtungsfrist nicht beanstandet worden sind. Das endgültige Wahlergebnis wird erst einige Wochen später verkündet und sorgt normalerweise kaum noch für Aufsehen.

Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis wird auf Grundlage des Melderegisters erstellt und enthält alle Wahlberechtigten einer Kommune.      

Wahlkreis

Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, deren Grenzen das Bundeswahlgesetz regelt. Diese werden regelmäßig geprüft. Denn wenn die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweicht, müssen diese neu eingeteilt werden. In jedem Wahlkreis kann ein Direktkandidat gewählt werden.

Die Wahlkreise werden nochmal in Wahlbezirke unterteilt, um das Wählen sowie die Auszählung zu vereinfachen. Dabei sollen nie mehr als 2.500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein und nie so wenige, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.

Wahlhandlung

Am Tag der Wahl sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jedem Wahlberechtigten wird ein Wahllokal zugewiesen, in dem er sein Kreuz machen kann. Solltest du dort am Wahltag nicht hingehen können, weil du z.B. verreist bist, besteht die Möglichkeit, via Briefwahl zu wählen. 

Am Wahllokal angekommen meldest du dich bei den Wahlhelfern an und überreichst die Wahlbenachrichtigungskarte. Damit deine Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, solltest du auf jeden Fall einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen. Die Wahlhelfer geben dir dann deinen Stimmzettel, den du in der Wahlkabine ausfüllst. Anschließend faltest du ihn so, dass niemand sehen kann, wo du deine Kreuze gemacht hast. Zum Abschluss steckst du den Stimmzettel in die Wahlurne.

Wähler, die nicht schreiben oder lesen können oder wegen einer anderen körperlichen Beeinträchtigung ihre Stimme nicht allein abgeben können, dürfen sich von einer anderen Person helfen lassen.  Nach 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt und die Wahlvorstände aller Wahllokale leiten die Ergebnisse an den Wahlleiter.

Wahlhelfer

Wahlhelfer sind die Leute, die am Wahltag am Tisch sitzen und deine Wahlbenachrichtigungskarte entgegennehmen. Sie sind die erforderlichen Hilfskräfte und organisieren das Prozedere im Wahllokal. Sollte es nicht genügend freiwillige Wahlhelfer geben, dann darf die Gemeinde bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts nach Unterstützung suchen.

Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Während ihrer Tätigkeit dürfen sie keine Zeichen oder Symbole tragen, die auf ihre politische Einstellung hinweisen.

Wahlkreisstimme

Siehe Erststimme

Wahllokal

Siehe Wahlräume

Wahlräume

Was wir häufig als Wahllokal bezeichnen, heißt offiziell Wahlraum. Ausstattung sowie Hilfspersonal werden in der Regel von der Gemeinde bereitgestellt. Wahlräume sollen barrierefrei sein, damit auch Menschen mit Behinderungen problemlos ihr Kreuz machen können.

Am Wahltag sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet und in dieser Zeit ist es nicht erlaubt, am Gebäude oder im Wahlraum Wahlpropaganda in Wort, Schrift, Ton oder Bild zu machen. Vor der Schließung der Wahllokale dürfen außerdem keine Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe veröffentlicht werden. Aus diesem Grund gibt es die erste Prognose auch erst genau um 18 Uhr.

Wahlrecht

Hierzulande gibt es zwei Wahlrechte: ein aktives und ein passives Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht beschreibt das Recht, dass du dein Kreuz bei einer Wahl machen kannst. Es muss persönlich wahrgenommen werden und kann nur einmal pro Wahl ausgeübt werden.

Das passive Wahlrecht bedeutet die Bewerbung um ein politisches Mandat.

Beide Wahlrechte können in Ausnahmefällen verloren gehen. Zum Beispiel wenn man wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Auch bei politischen Straftaten wie Hochverrat oder Verstoß gegen die Verfassung kann das Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entzogen werden.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten auf Betreuung angewiesen sind.

Zweitstimme

Mit deiner Zweitstimme entscheidest du dich für eine Partei deiner Landesliste. Diese Stimme ist entscheidend für die Verteilung der Sitze im Bundestag auf die einzelnen Parteien. Es ist völlig legitim, mit Erst- und Zweitstimme unterschiedliche Parteien zu unterstützen. Beide müssen in der Parteizugehörigkeit nicht identisch sein.