Kanzlercheck 2017 Drei Fragen an die CDU/CSU

18. August 2017, 11:34 Uhr

Die Parteien CDU und CSU bilden im Bundestag eine gemeinsame Fraktion. Diese wird auch häufig als "die Union" bezeichnet. Mit Angela Merkel stellt die Fraktion die amtierende Bundeskanzlerin (seit 2005), die auch 2017 als Spitzenkandidatin wieder antritt. Und das sind die Antworten der CDU/CSU auf unsere Fragen:

1. Thema: Sicherheit

Rieke will im Sommer auf ein Festival gehen, hat seit dem Anschlag in Berlin jedoch Angst vor großen Menschenansammlungen. Thomas hat beim Shoppen im Einkaufszentrum immer noch den Amoklauf in München im Kopf. Und Sarah geht nicht mehr so gerne auf Demos, weil es dort oft zu Ausschreitungen kommt. Anschläge, Amokläufe, politische Kriminalität:

Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, dass Rieke, Thomas und Sarah sich in Zukunft wieder sicherer fühlen?

Antwort der CDU/CSU:

Nur wer sicher ist, kann frei und mit anderen friedlich zusammen leben. Gerade in Zeiten, in denen vieles in Bewegung gerät, wollen wir auf ein Leben in Sicherheit, Ordnung und Freiheit vertrauen: ob zu Hause in der eigenen Wohnung, unterwegs auf Straßen und Plätzen, in Bussen und Bahnen, bei Tag und Nacht. Zu Recht erwarten wir einen starken Staat, der sich schützend vor uns stellt, damit wir auch in Zukunft sicher und frei in Deutschland leben können. Genau hierfür arbeiten CDU und CSU: für die Sicherheit und das gute Miteinander der Menschen in unserem Land.

Wir sind entschlossen, bei der Terror- und Verbrechensbekämpfung noch besser zu werden als bisher, denn wir werden uns dem menschenverachtenden Terrorismus, der die Welt in Atem hält, weder jetzt noch künftig beugen. Es darf zwischen den einzelnen Bundesländern keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit geben. Deshalb werden wir unter anderem ein gemeinsames Musterpolizeigesetz für alle Bundesländer erarbeiten. Vernetzung und gemeinsame Nutzung modernster Technik ist unsere Antwort auf neue Herausforderungen.

Der Fall Amri hat deutlich gemacht, dass terroristische Gefährder, die in ganz Deutschland unterwegs sind, eine Bedrohung darstellen können, die weit über den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bundeslandes hinausgeht. Deshalb werden wir das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum in Absprache mit den Ländern so weiterentwickeln, dass dort gemeinsam über verbindliche Maßnahmen entschieden werden kann. In besonderen Gefährdungslagen werden wir die Bundeswehr unter Führung der Polizei unterstützend zum Einsatz bringen. Dabei wollen wir zunächst den bestehenden Rechtsrahmen ausschöpfen. Bei der Abwehr eines besonders schweren Terrorangriffs kann die Polizei an die Grenzen ihrer Möglichkeiten kommen. Die Bundeswehr soll dann die Polizei unterstützen.

Wir werden die Zahl der Polizisten in Bund und Ländern noch einmal um 15 000 erhöhen. Das macht es möglich, auch die Polizeipräsenz auf Straßen und Plätzen, in Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen zu erhöhen. An öffentlichen Gefahrenorten wie etwa in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und an Verkehrsknotenpunkten werden wir den Einsatz intelligenter Videotechnik auch zu Fahndungszwecken verstärken und eine Mindestspeicherfrist für die Daten einführen.

Wir wollen den Zugang der Sicherheitsbehörden zu vorhandenen Datenbanken erleichtern, wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten geht. Dazu werden wir ein Datengesetz neu verabschieden, das sowohl das Informationsinteresse der Sicherheitsbehörden als auch die berechtigten Datenschutzinteressen der Betroffenen regeln soll.

Wir wollen die Schleierfahndung in ganz Deutschland ermöglichen, denn Straftäter dürfen nicht darauf vertrauen können, dass es fahndungsfreie Zonen gibt. In Zeiten terroristischer Bedrohungen ist die Arbeit des BND unerlässlich. CDU und CSU bekennen sich klar zum Bundesnachrichtendienst. Die Zusammenarbeit des BND mit anderen Diensten weltweit ist unerlässlich.

Die EU muss das auf unser Drängen beschlossene europäische Ein- und Ausreiseregister schnellstmöglich umsetzen, damit wir wissen, welche Drittstaatsangehörigen sich bei uns aufhalten, und um terroristischen Gefährdern und Schleppern leichter das Handwerk zu legen. Die EU braucht dringend einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden ihrer Mitgliedsstaaten, denn islamistischer Terrorismus und organisierte Kriminalität sind grenzenlos.

Wir wollen verhindern, dass Chaoten und Gewalttäter unser Versammlungsrecht missbrauchen. Ihnen werden wir mit der vollen Härte unseres Rechtsstaates begegnen. Dem zunehmenden „Gewalttourismus“ unter dem Deckmantel von Demonstrationen oder Sportereignissen werden wir ein Ende bereiten. Mit Gewalttätern gibt es nichts zu diskutieren. Was wir vielmehr brauchen, ist ein entschiedenes Aufstehen gegen Gewalt und Extremismus. Wir wollen eine gemeinsame Verbunddatei einführen, in der die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ihre Erkenntnisse zu Personen und Gruppen mit Bezug zum gewaltorientierten Linksextremismus erfassen – nach dem Vorbild der Antiterror-Datei und der Rechtsextremismus-Datei.

2. Thema: Integration von Geflüchteten

Khaled ist 24 und vor zwei Jahren aus Syrien nach Deutschland geflohen. Seit seiner Ankunft musste er mehrmals die Stadt wechseln, sein Asylverfahren dauerte über ein Jahr. Nun besitzt er zwar den Asylstatus und hat endlich einen Platz in einem Deutschkurs bekommen, doch er hat kaum Kontakt zur deutschen Kultur. In seinem Asylbewerberheim in einem kleinen Dorf weit weg von der Großstadt hat er sich lange Zeit isoliert gefühlt und konnte keinen richtigen Kontakt zu Deutschen knüpfen.

Wie wollen Sie Menschen wie Khaled in Zukunft besser und schneller in die deutsche Gesellschaft integrieren?

Antwort der CDU/CSU:

CDU und CSU wollen, dass diejenigen, die dauerhaft oder für einige Jahre in Deutschland leben, sich in unsere Gesellschaft integrieren und Teil von ihr werden. Hierfür folgen wir dem Ansatz des Forderns und Förderns. Dazu streben wir den Abschluss von verbindlichen Integrationsvereinbarungen an.

Eine Situation wie im Jahre 2015 soll und darf sich nicht wiederholen, da alle Beteiligten aus dieser Situation gelernt haben. Die unionsgeführte Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylverfahren deutlich beschleunigt. Für aktuell zu uns kommende Schutzsuchende liegt die Verfahrensdauer im Durchschnitt deutlich unter zwei Monaten. Die Schutzsuchenden bekommen daher sehr schnell Klarheit über ihre Zukunft. Für Menschen mit einer guten Bleibeperspektive können auch bereits während des Verfahrens Integrationsmaßnahmen, wie die Integrationskurse, starten.

Mit dem Integrationsgesetz von 2016 haben wir die Sprach- und Integrationskurse ausgeweitet und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt verbessert. Die Kurse können nun schneller beginnen, es wird mehr Zeit für die Vermittlung von Werten eingeplant und für nicht oder mit anderen Schriftzeichen alphabetisierte Menschen gibt es spezielle Kurse. Auch die Zuweisung in die Integrationskurse wurde umgestellt und funktioniert jetzt einfacher und schneller. Durch ein regelmäßiges Integrations-Monitoring wollen wir den Erfolg unserer Bemühungen überprüfen und Fehlentwicklungen frühzeitig korrigieren. Dies ist im Interesse aller Beteiligten.

Des Weiteren haben wir in dieser Legislaturperiode die gesamte Sprachförderung integrierter gestaltet. Allgemeine und berufsbezogene Sprachförderung sind nun miteinander verzahnt. Über den Integrationskurs wird das Sprachlevel bis zum Niveau B1 erlernt, im Anschluss kann die berufsbezogene Sprachförderung bis zum Niveau C2 besucht werden. Darüber hinaus werden u. a. berufsbegleitende Kurse in Teilzeit sowie Spezialmodule für einzelne Berufsgruppen und die Kombination von Sprachkursen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen angeboten.

Durch die Parallelität von Sprachförderung und beruflicher Erprobung und Orientierung werden vermehrt Kontakte in die deutsche Mehrheitsgesellschaft geknüpft. Denn eine gute Integration findet vor Ort im Betrieb statt. Das im Sprachkurs Gelernte kann somit direkt bei den Kollegen im Betrieb angewendet werden. Gleiches gilt auch für das ehrenamtliche Engagement von Flüchtlingen, das wir stärken wollen.

3. Thema: Hatespeech / Fake News im Internet

Lisa (16) ist täglich mehrere Stunden bei Instagram, Snapchat und Facebook unterwegs und veröffentlicht dort kleine Texte, Fotos und Videos aus ihrem Alltag. Oft bekommt sie mit, wie sich andere Nutzer heftig beleidigen oder fragwürdiges Gedankengut verbreitet wird. Wenn sie die Inhalte bei Facebook meldet, passiert aber meistens gar nichts. Ihr Klassenkamerad Justus nutzt wie die meisten in seiner Altersklasse hauptsächlich Facebook als Informationsquelle im Netz. Dort werden aber auch Falschmeldungen verbreitet und Justus weiß manchmal nicht, was er glauben kann.

Wie wollen Sie gegen Phänomene wie Hatespeech und Fake News konkret vorgehen?

Antwort der CDU/CSU:

CDU und CSU sind überzeugt: Alle gesellschaftlichen Kräfte können zu einer konstruktiven Diskussionskultur beitragen, wenn ihre Sprache, ihr Auftreten und Handeln von Anstand und Respekt für andere Meinungen geprägt ist. In Zeiten des digitalen Wandels wird Medienkompetenz deshalb zu einer Schlüsselkompetenz in unserer Gesellschaft. Das gilt sowohl für Kinder und Jugendliche als auch ganz besonders für Erwachsene. Dazu gehört aber nicht nur die technische Bildung, sondern auch die Fähigkeit, Informationen und Nachrichten zu verstehen und einordnen zu können sowie vertrauenswürdige Quellen zu erkennen. Eine grundlegende Medien- und Informationskompetenz zu vermitteln, gehört zum Bildungs- und Erziehungsauftrag von Familie, Kindergarten und Schule sowie Institutionen der Erwachsenenbildung. Zudem muss Medien- und Plattformkompetenz auch durch das jeweilige Medium bzw. die Plattform vermittelt werden.

Zudem haben CDU und CSU Ende Juni 2017 mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz dafür gesorgt, dass Plattformbetreiber verpflichtet sind, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden. Für Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Eine Überschreitung soll möglich sein, wenn begründet mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigt wird.

Ferner können Plattform-Betreiber die Entscheidung über Zweifelsfälle an eine Art freiwilliger Selbstkontrolle delegieren, in der Gesetzessprache an eine "anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung". Reguliert deshalb, weil die Einrichtung gesetzliche Kriterien erfüllen, staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht sein muss. Unter anderem müssen in ihren Entscheidungsgremien die Landesmedienanstalten vertreten sein.

Die Vorschriften im Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur regulierten Selbstregulierung orientieren sich an geltenden Bestimmungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Mit den Ausnahmen von der Sieben-Tages-Frist soll Overblocking, also die vorsorgliche Sperrung von möglicherweise gar nicht strafbaren Inhalten, vermieden werden.