SPUTNIK Tagesupdate Die DSGVO kommt!

23. Mai 2018, 21:38 Uhr

Ab dem 25. Mai gilt in der ganzen EU die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Mit ihr einher gehen viele Neuerungen, die Homepage-Betreiber, Fotografen, Vereine und vor allem große Internetkonzerne wie Facebook und Google betreffen. Aber auch für dich ändert sich einiges.

Was regelt die EU-Datenschutzgrundverordnung?

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, regelt vom 25. Mai 2018 an den Datenschutz in der EU. Die Verordnung ist eine europaweite Vereinheitlichung und ein strikterer Datenschutz als bisher. Die EU will damit dem Datenhunger großer Konzerne wie Facebook und Google Einhalt gebieten.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung regelt im Kern die Verarbeitung "personenbezogener Daten", zum Beispiel durch Unternehmen, Vereine oder Behörden. Jeder, der solche Daten erhebt, muss sich ab dem 25. Mai an die neue Verordnung halten – und zwar in ganz Europa.

Die Verordnung will dabei vor allem Nutzer schützen. Sie regelt zum Beispiel, dass Kunden jederzeit Einblick in die von im Internet aktiven Firmen gespeicherten Daten erhalten dürfen. Außerdem haben Nutzer laut DSGVO ein "Recht auf Vergessenwerden". Das heißt, Unternehmen müssen auf Antrag alle gespeicherten Daten löschen, wenn diese für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden.

Was ändert sich für die User von Social-Media-Angeboten?

Egal ob Google, Facebook, WhatsApp und YouTube: Fast jeder von uns verwendet regelmäßig die Angebote großer (Social-Media-)Anbieter. Auch darauf hat die DSGVO Einfluss. Facebook, Google und Co. haben bereits ihre Nutzungsbedingungen angepasst, um der neuen Regelung zu entsprechen. Hat der Nutzer diesem zugestimmt, ändert sich zunächst nichts.

Neu ist aber, dass Soziale Netzwerke aktiv eine Einverständniserklärung einholen müssen, wenn Daten zu anderen Netzwerken transferiert werden – in der Praxis passiert das etwa zwischen Apps wie Facebook und Instagram. Außerdem hat jeder Nutzer in Zukunft eben das "Recht auf Vergessenwerden".

Was ändert sich für Blogger und Homepage-Betreiber?

Auch Blogger und Homepage-Betreiber müssen sich mit der DSGVO auseinandersetzen. Als Website-Betreiber solltest du darauf achten, dass du nur wenige Daten verarbeitest. Allerdings beginnt das schon beim Speichern von IP-Adressen, was fast alle Webseiten automatisch machen.

Daher ist es wichtig, transparent zu machen, welche Informationen gespeichert werden und warum. Zur Sicherheit sollte man sich eine Zustimmung des Nutzers holen, wie man schon jetzt der Nutzung von Cookies zustimmen muss.

Verletzt ein Webseitenbetreiber die Pflichten, die aus der neuen Datenschutzgrundverordnung für ihn entstehen, kann das sanktioniert werden. In diesem Fall sind Strafen von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes möglich – im Zweifel der höhere Betrag.

Darf ich noch Bilder auf Instagram posten?

Fotografen und die unter euch, die ihre Bilder gerne auf Instagram & Co. veröffentlichen, sollten in den kommenden Jahren die Rechtssprechung besonders genau beobachten. Grundsätzlich gilt: Für den privaten Gebrauch darf ohne vorheriges Nachfragen fotografiert werden. Bei Veröffentlichung muss aber die Einwilligung der fotografierten Personen eingeholt werden.

Logo von Instagram
Bildrechte: Instagram, LLC

Allerdings hat ein Fotograf laut Rechtsanwalt Jonas Kahl aus Leipzig noch mehr Pflichten, als nur eine Einwilligung einzuholen:

So müsse er die fotografierten Personen vorab darüber aufklären, dass er Bilder anfertigt, zu welchem Zweck er diese anfertigt, wie lang und wo er sie speichert.

Die können zum Beispiel widerrufen, dass ihre Fotos genutzt werden. Dann muss man die zurückziehen oder die können einen Löschungsanspruch geltend machen, dann muss man die Fotos löschen.

Dr. Jonas Kahl, Rechtsanwalt

Keine Einwilligung brauch ein Fotograf, wenn die abgebildeten Personen auf den Fotos nur "Beiwerk" sind, wie etwa Passanten vor einer Sehenswürdigkeit, oder das Medienprivileg ist höher zu werten als ihr Recht am eigenen Bild. Bei Demos, Konzerten und anderen öffentlichen Veranstaltungen wird es weiterhin Fotos geben. Schwieriger ist die Lage bei halb-öffentlichen Veranstaltungen, wie Hochzeiten oder Betriebsfeiern, die zwar in der Öffentlichkeit stattfinden, bei denen aber nur geladene Gäste zugegen sind.

Warum kommen die neuen Regeln jetzt?

Im Grunde ist eine moderne Datenschutz-Regelung längst überfällig. Zum einen, weil die EU-Mitgliedsstaaten Datenschutz bisher auf nationaler Ebene regeln und damit in jedem Staat unterschiedliche Regeln gelten. In der digitalen Welt des Internets existieren aber keine nationalen Grenzen. Daher ist eine Verordnung, die für alle EU-Bürger gilt, durchaus sinnvoll.

Zum anderen sind die bestehenden Datenschutzregelungen veraltet. Das in Deutschland gültige Gesetz stammt aus dem Jahr 1995. Damals steckte das Internet allerdings noch in den Kinderschuhen. Die Anforderungen an den Datenschutz haben sich also geändert, die DSGVO soll dem gerecht werden.

Weiterführende Informationen:

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIK Tagesupdate | 23.05.18 | 18:20 Uhr