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SPUTNIK Tagesupdate Facebook verstößt gegen Datenschutz

13. Februar 2018, 18:40 Uhr

Das Landgericht Berlin urteilte, dass Facebook mit einigen Voreinstellungen und Richtlinien gegen den deutschen Datenschutz verstößt. Dadurch ändern sich jetzt auch Vorschriften, über die lange gemeckert wurde.

Ein Teil der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Facebook sind unwirksam. Das entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage der Verbraucherzentrale. Das ändert so einiges, wenn du einen Account besitzt.

Klarname nicht erforderlich

Zum Beispiel darf dich Facebook nicht zwingen, dass du deinen echten Namen bei der Anmeldung preisgibst. Eine anonyme Teilnahme oder ein Pseudonym muss erlaubt sein.

Außerdem hast du dich bisher mit der Zustimmung der Nutzungsbedingungen immer dazu bereit erklärt, dass Facebook deinen Namen und dein Profilbild für kommerzielle Zwecke verwenden kann. Aber auch das ist jetzt unzulässig.

Facebook weiß, wo du bist

In der Facebook-App gibt's außerdem einen Ortungsdienst, der dank der Voreinstellung immer aktiviert ist, damit Chat-Partner wissen, wo du dich gerade aufhälst. In Zukunft soll der Ortungsdienst per default deaktiviert sein.

Insgesamt wurde gegen 8 Klauseln in den Nutzungsbedinungen geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Facebook will dagegen Berufung einlegen.

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIK Tagesupdate | 12.02.18 | 18:45 Uhr