SPUTNIK Tagesupdate Medizin NC teilweise verfassungswidrig

19. Dezember 2017, 22:08 Uhr

Die Vergabe von Studienplätzen für das Fach Medizin ist teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Der Gesetzgeber soll das Verfahren bis Ende 2019 ändern.

Es sind nur zwei Buchstaben, die aber einigen die Tränen in die Augen schießen lassen: NC. Wegen des Numerus Clausus ist der Traumberuf Arzt für viele Medizin-Fans unerreichbar.

Neben anderen Faktoren entscheidet der aber eben über Top oder Flop in Sachen Studienplatz. Seit heute ist klar: Das ist zum Teil verfassungswidrig.

Was soll sich ändern?

Künftig müsse ein weiteres Auswahlkriterium aufgenommen werden, das unabhängig von der Note sei. Das Bundesverfassungsgericht forderte außerdem, Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in "standardisierter und strukturierter Form" durchzuführen.

Zudem müsse die Zahl der Wartesemester begrenzt werden. Und eine Festlegung auf höchstens sechs gewünschte Studienorte dürfe nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht.

Wann tritt die Änderung in Kraft?

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, Änderungen vorzunehmen. Derzeit gibt es für Medizin rund fünfmal so viele Bewerber wie Plätze.

20 Prozent der Studienplätze werden zentral über die Abitur-Note vergeben, 20 Prozent über Wartezeiten. 60 Prozent vergeben die Hochschulen nach eigenen Auswahlkriterien.

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIK Tagesupdate | 19.12.17 | 18:50 Uhr