SPUTNIKerin Kathrin testet das "Fahrrad ohne Kette".
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SPUTNIK dreht am Rad Wie fit sind deine Fahrrad-Skills?

19. März 2018, 11:27 Uhr

Bist du der absolute Biker-Pro? Teste hier dein Fahrrad-Wissen! Je mehr du weißt, desto größer sind deine Chancen, einen SPUTNIK Helm zu gewinnen.

Gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Fahrradfahrer? Ist ein Dynamo Pflicht? Und dürfen Radler eigentlich Einbahnstraßen ignorieren?

Sowas wollen Kathrin und Raimund, unsere SPUTNIKer am Morgen, vom 19. - 30. März jeden Morgen von dir wissen. Und wenn du die richtige Antwort kennst, kannst du sogar einen SPUTNIK Helm gewinnen! Also üb schon mal fleißig.

SPUTNIK Fahrradhelm
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Teste hier dein Fahrrad-Wissen!

Folgende Fragen könnten auf dich zukommen:

1. Ein Dynamo als Beleuchtungsmittel ist pflichtmäßig am Fahrrad anzubringen.

2. Solang der Verkehr nicht behindert wird, ist nebeneinander Radfahren erlaubt.

3. Fahrradfahrer dürfen Rechtsüberholen.

4. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist Radfahren eine Straftat, für die 1 Punkt in die Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen wird. Der Führerschein kann jedoch nicht entzogen werden.

5. Radfahrer haben auf Zebrastreifen Vorrang, genau wie Fußgänger.

6. Die Radfahrt zur Arbeit kann steuerlich abgesetzt werden.

7. Auf offiziellen Straßen ist das Mitführen von Hunden von Fahrrädern aus verboten.

8. Für Radfahrer gelten die gleichen allgemeinen inner- und außerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Autofahrer.

9. Einbahnstraßen gelten auch für Radfahrer.

10. Zwischen zwei Autoreihen dürfen Fahrradfahrer nicht fahren.

11. In einer Fußgängerzone mit dem Zusatzschild „Fahrräder frei“ dürfen Radfahrer uneingeschränkt fahren.

12. Kinder müssen bis zum 8. Geburtstag auf dem Gehweg oder baulich getrennten Radwegen fahren.
Eine Fahrt auf der Straße ist auch unter Aufsicht nicht erlaubt.

Und? Wie viele Antworten hattest du richtig?

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIKer am Morgen | 19.03.18 | 06:20 Uhr