DVD Regal, Abteilung FSK 18
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SPUTNIK Tagesupdate "Battle Royale" - wenn ein Film auf dem Index landet

16. Mai 2017, 20:53 Uhr

Nach 11 Jahren ist der japanische Film "Battle Royale" nicht mehr auf dem Index und im Handel erhältlich. Doch wer entscheidet eigentlich, ob ein Film auf den Index kommt oder erst ab 18 Jahren freigegeben ist?

Zehn Millionen Arbeitslose, eine Gesellschaft, die zu zerbrechen droht und zehntausende Schüler, die den Schulbesuch verweigern. Die Politik reagiert und erlässt das sogenannte "Battle-Royale-Gesetz". Nach diesem wird jedes Jahr eine japanische Schulklasse auf eine einsame Insel geschickt und muss sich so lange niedermetzeln, bis nur noch ein Schüler übrig ist.

Der Inhalt von "Battle Royale", der stark an die "Tribute von Panem" erinnert, war den Prüfstellen vor 11 Jahren zu gewaltvoll und wurde auf den Index gesetzt. Nun ist er auf DVD erhältlich. Doch wie kommt's? Ist er auf einmal nicht mehr so gewalttätig wie damals?

Einmal Index, immer Index?

Filme rutschen nach 25 Jahren automatisch vom Index (wenn sie nicht vorher noch einmal geprüft werden). Hintergrund ist, dass jede Generation selbst und erneut entscheiden soll, ob bei einem Film eine Jugendgefährdung vorliegt oder nicht. Im Fall von Battle Royale entschied man sich nun anders.

Andere Zeiten

Zuständig für diese Entscheidung ist die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien. Diese begutachtet alle Medien mit Hinblick auf die Jugendgefährdung. Das sind neben Filmen also auch Musik, Texte und Internetseiten. Allerdings tut sie dies erst, wenn ein Medium auffällig wird. Im Fall von Battle Royale befand die Prüfstelle, dass der Film zwar immer noch gewalttätig ist, die in ihm thematisierte Gesellschaftskritik allerdings heute deutlicher erkannt und anders zu bewerten ist. Außerdem wurde die Gewaltdarstellung nicht mehr als Selbstzweckhaftigkeit eingestuft.

Kann uns der Index vorschreiben, was wir uns ansehen?

Nein, kann er nicht. Ein Film, der auf dem Index landet, ist nur für Jugendliche gesperrt. Erwachsene können ihn trotzdem sehen, müssen aber eventuell kleine Umwege in Kauf nehmen, wie zum Beispiel den Film im Ausland zu bestellen oder bei der Annahme per Postident ihr Alter zu bestätigen. Indizierte Filme sind nicht überall erhältlich. Für ein absolutes Verbreitungsverbot sind Gerichte zuständig, die Bundesprüfstelle gibt nur Einschätzungen.

Und was war nochmal diese FSK?

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft arbeitet im Gegensatz zur Bundesprüfstelle auf Antrag. Denn: Alle Filme sind per Gesetz erstmal nicht zulässig für die öffentliche Auswertung im Kino oder für den Verkauf im Handel. Sie werden erst durch eine Sichtung und Bestimmung der Altersfreigabe durch die FSK zugänglich gemacht. Auf der Basis des Jugenschutzgesetzes vergibt diese Freigaben für fünf Altersklassen (0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).