Kondom
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SPUTNIK TAG und WACH Welche EU-Verordnungen gibt es wirklich?

08. August 2018, 16:52 Uhr

Über die EU wird viel geschimpft. Oft geht es um die sehr kleinkarierten und scheinbar überflüssigen Gesetze. Doch welche Richtlinien gibt es wirklich?

Wie krumm darf die Gurke sein? Und welchen Farbton muss die rote Ampel haben? Der EU sind verrückte Vorgaben zuzutrauen, doch nicht alle davon existieren wirklich. Errätst du, welche Gesetze tatsächlich Vorschrift sind?

Vorab müssen wir aber noch eines klären: Es gibt einen Unterschied zwischen Verordnungen und Richtlinien. Beides hat aber Einfluss auf unsere Gesetze.

Verordnungen werden direkt in allen EU Ländern umgehend in geltendes Recht umgesetzt.

Richtlinien verpflichten Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung von bestimmten Zielen. Sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden.

Hätten wir das auch geklärt. Dann kann es ja losgehen:

LEBENSMITTEL-INFORMATIONSVERORDNUNG

Was drin ist muss draufstehen! Egal, wie verpackt oder wie lose ein Produkt auch im Regal liegt: Die Inhaltsstoffe eines Lebensmittels müssen immer auf der Verpackung stehen. Ob bei Müsli oder Schweinekotletts, einzeln oder im Rudel.

BANANEN-VERORDNUNG

Wer eine Banane in die EU einführen will, sollte vorher das Maßband anlegen! Denn Länge und Dicke der Bananen sind vorgeschrieben!

HONIG-RICHTLINIE

Honig muss in der EU eine elektrische Leitfähigkeit von genau 0,8 Millisiemens haben, sonst fliegt der klebrige Genuss hochkant aus dem Laden. 

LUFTBALLONVERORDNUNG

Kinder unter 8 Jahren dürfen in der EU keine Luftballons aufpusten.

KINDERNAHRUNGSVERORDNUNG

Egal, wie süß sie auch sein mögen: Auf Milchpulver-Säuglingsnahrung dürfen keine Bilder von Säuglingen zu sehen sein.

KONDOMVERORDNUNG

In der EU gibt es Normen für alles. Auch der durchschnittliche Penis wurde vermessen, um die EU-Verordnung für die Einheitslänge von Penissen zu bestimmen, damit passende Kondome angefertigt werden können.

SEILBAHNRICHTLINIE

Mecklenburg-Vorpommern ist flacher als jeder erdenkliche Blondinen-Witz. Berge gibt es keine – demnach auch keine Gondeln oder Seilbahnen. Dennoch musste das Bundesland zur Jahrtausendwende ein Seilbahnengesetz erlassen. Schuld daran war die EU.

SCHRITTGESCHWINDIGKEITSVERORDNUNG

Wer trödelt, hält den Verkehr auf. Das gilt beim Autofahren genauso wie beim Laufen. Aus diesem Grunde erließ die EU 2009 die Schrittgeschwindigkeitsverordnung, nach der ein EU-Bürger dazu verpflichtet ist, sich in der Innenstadt mit 3km/h Mindestgeschwindigkeit zu bewegen. Ausnahme bilden hier nur  Schwangere und Menschen mit Behinderungen.

RASENRICHTLINIE

Englischer Rasen ist Geschichte, es gibt nur noch europäischen Rasen! Und der hat gefälligst eine einheitliche Länge und Breite zu haben. Auf öffentlichen Plätzen europäischer Staaten, gilt eine exakte Trimmung 5cm lang und 3 cm breit einzuhalten.

SCHNULLERVERORDNUNG

Schnuller mit Geschmack – ja! Aber nur, wenn sie gesund schmecken. Eine EU-Verordnung von 2012 legt die Geschmacksrichtungen von Schnullern fest. Schnuller mit Geschmacksverstärkern dürfen nicht nach Süßstoffen sondern nur nach Gemüse oder Obst schmecken. 

Na, welche Gesetze kanntest du noch nicht?

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIK TAG und WACH | 17.08.18 | 05:40 Uhr